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Rechtsanwaltskosten Siegen

Romünder & Kollegen
Kostentransparenz von Anfang an.
 

Guter Rat macht sich bezahlt.

Erstklassige anwaltliche Leistungen haben ihren Preis. Das ist auch bei Romünder & Kollegen so. Die Preise anwaltlicher oder notarieller Dienstleistungen sind aber kein Geheimnis, sie sind planbar und vorhersehbar. Bevor Sie uns mit der rechtlichen Betreuung beauftragen, klären wir die Folgekosten mit Ihnen im Detail. So können Sie selbst entscheiden, ob Sie die nachweisliche Kompetenz, Erfahrung und Qualität von Romünder & Kollegen nutzen wollen, um zu Ihrem Recht zu kommen.

Anwaltliche und notarielle Kosten

Privatmandanten: Erstberatung zum Festpreis.

Guter Rat muss nicht teuer sein. Romünder & Kollegen bietet privaten Mandanten einen besonderen Service. Für ein erstes Beratungsgespräch und die Einschätzung Ihrer Angelegenheit mit konkreten Handlungsempfehlungen zahlen Sie bei Romünder & Kollegen, egal worum es geht, nur eine Pauschale*.

Für diesen Pauschalpreis bekommen Sie das gesamte juristische Know-how von Romünder & Kollegen und nicht nur Rechtsberatung light. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Anliegen mit einem unserer Anwälte in einem ausführlichen persönlichen Gespräch zu erörtern. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie die nachgewiesene Kompetenz von Romünder & Kollegen weiterhin nutzen wollen, um zu Ihrem Recht zu kommen.

Diesen Service bietet Romünder & Kollegen aktuell zu einer Pauschale von 79,00 € an.*

Diese Erstberatung zum Pauschalpreis ist allerdings beschränkt auf ein 30-minütiges Gespräch mit einem unserer Anwälte und umfasst nicht zusätzlich die Sichtung und Prüfung von Dokumenten und Unterlagen. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir diese Leistung nur gegenüber Verbrauchern erbringen können, soweit eine Beratung nicht rechtsschutzversichert ist.

Rechtschutzversicherte Mandanten: direkte Kommunikation mit dem Versicherer

First-Class-Service für private Mandanten heißt bei Romünder & Kollegen auch First-Class-Service bei der Abrechnung. Romünder & Kollegen ist Partner führender Rechtsschutzversicherer und bietet Ihnen den Service der direkten Abrechnung.

Sind Sie rechtsschutzversichert, klären wir mit Ihrem Versicherer, ob eine Eintrittspflicht besteht und rechnen dann unsere Leistungen unmittelbar mit Ihrem Rechtsschutzversicherer ab. Sie zahlen in diesen Fällen nur eine eventuelle Selbstbeteiligung und brauchen sich ansonsten um nichts zu kümmern. Unsere Kosten, Gerichtskosten und eventuelle Kosten der Gegenseite wickeln wir für Sie unmittelbar mit Ihrem Versicherer ab.

First-Class-Service von Romünder & Kollegen also auch bei den Kosten.

Gewerbliche Mandanten: Volle Kostentransparenz und Kostenkontrolle.

Sie brauchen als Gewerbetreibender oder Unternehmen regelmäßig juristischen Beistand und Rat? Die Kosten hierfür müssen aber kalkulierbar sein?

Romünder & Kollegen unterstützt dies durch eine Vielzahl von Kostenmodellen, aus denen Sie als Unternehmer passgenaue Lösungen im Rahmen Ihres Budgets auswählen können. Wir bieten Unternehmen, die regelmäßig Leistungen in Anspruch nehmen wollen, verschiedene Abrechnungsmodelle an, angefangen von der Abrechnung über gesetzliche Gebühren für den Einzelfall, Zeithonorare, Pauschalhonorare bis zur Vereinbarung einer Flatrate .

Internationale Anwaltsleistungen, die Sie im Ausland in Anspruch nehmen müssen, sind häufig wesentlich teurer als vergleichbare Anwaltsleistungen in Deutschland. Auch hier bietet Romünder & Kollegen handfeste Vorteile. Im Rahmen unserer internationalen Anwaltskooperation können wir Ihnen hochqualifizierte Leistungen wirtschaftlich ausgerichteter Anwaltskanzleien in 29 europäischen Staaten anbieten, und zwar zu einheitlichen Preisen, die angemessenen und kalkulierbar sind und ohne böse Überraschungen im Nachhinein. Mehr zu DIRO Business erfahren Sie hier.

Unsere notariellen Leistungen: Rechtssicherheit ist bezahlbar.

Auch die Tätigkeit der Notare kostet Geld. Aber da die Notare ein öffentliches Amt bekleiden, können sie nicht abrechnen, was Sie wollen. Die Kosten, die Notare abrechnen dürfen, sind gesetzlich geregelt und bei allen Notaren in Deutschland gleich. Die Kosten ergeben sich für alle einheitlich aus dem Gesetz über die Gerichts- und Notarkosten (GNotKG).

Wahrscheinlich sind die Notarkosten aber viel niedriger, als Sie glauben.

Ein Beispiel: Wenn Sie ein Haus für 350.000,00 € kaufen, müssen Sie nicht nur den Kaufpreis zahlen sondern auch sogenannte Nebenkosten. Da fallen an: Die Grunderwerbsteuer, die das Land kassiert, in Höhe von 6,5 % des Kaufpreises, das sind 22.750,00 € Die Maklerkosten, die der Makler von Ihnen für die Vermittlung erhält, in Höhe von regelmäßig 3,74 %, das sind 13.090,00 €.

Der Notar, der Sie als Käufer bei dem Abschluss des Kaufvertrages berät, einen rechtssicheren und ausgewogenen Kaufvertrag entwirft, den Kaufvertrag mit Ihnen und der Verkäuferseite persönlich beurkundet und dann für die vertragsgerechte Abwicklung des Kaufvertrages bis zur Umschreibung des Eigentums Sorge trägt, erhält inklusiv Mehrwertsteuer und Auslagen ca. 2.200,00 €.