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Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht - Gründung Siegen

Gründung
Von Anfang an die richtige Wahl.
 

Am Anfang steht Ihre Idee.

Eine innovative Idee ist allein aber noch kein Geschäft und eine geniale Problemlösung noch kein Unternehmen. Wer sich heute unternehmerisch betätigen will, stößt auf ein komplexes Umfeld, strukturiert durch eine Vielzahl rechtlicher Normen und Vorschriften. Fehler können hier gravierende finanzielle Folgen haben und gefährden den Erfolg jeder noch so innovativen Lösung. 

Jeder Unternehmer benötigt neben der Geschäftsidee und dem notwendigen Kapital eine passende rechtliche Struktur für seine geschäftliche Tätigkeit.

Romünder & Kollegen bietet mit Spezialwissen im Gesellschaftsrecht, Bankrecht und Arbeitsrecht das  Beratungs-Know-how, um Ihr Unternehmen auf einen guten Weg zu bringen. 

Wir unterstützen Sie von Anfang an.

Schon die Wahl der richtigen Rechtsform eines Unternehmens ist ein komplexer Entscheidungsprozess, bei dem eine Vielzahl von Kriterien gegeneinander abzuwägen sind, um zu einer optimalen Entscheidung zu kommen. 

  • Einzelunternehmen,
  • Personengesellschaft
  • haftungsbeschränkende Kapitalgesellschaft,
  • Ein- oder Mehrpersonengesellschaften,
  • Mischformen oder
  • europäische Gesellschaftsform

Die Möglichkeiten sind vielfältig und keine der Gesellschaftsformen ist für alle Vorhaben die optimale Lösung.

Romünder & Kollegen berät Sie zu diesen komplexen Fragen mit Spezialwissen, langjährigen Erfahrungen und der Fähigkeit, eine Lösung auch gemeinsam mit Steuerberatern und weiteren externen Berater im Team zu erarbeiten.

Aktuelle Fachbeiträge aus dem Bankrecht

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26.03.2024

Internationaler Informationsaustausch: Schweiz offenbart 3,6 Millionen Finanzkonten an Partnerstaaten

Die Zeiten, in denen Schweizer Bankkonten vor ausländischen Finanzverwaltungen verborgen blieben, sind schon lange vorbei. Die Schweiz hat sich mittlerweile zur Übernahme des globalen Standards für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen bekannt. Die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) sind in der Schweiz bereits am 01.01.2017 in Kraft getreten.

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06.10.2023

Zulässigkeit von Verwahrentgelten bei Girokonten

Die Erhebung eines Verwahrentgelts für Guthaben auf einem Girokonto ist zulässig, wenn die Bank bereits bei Vertragsschluss „Negativzinsen“ in Form eines Verwahrentgelts mit dem Kunden vereinbart hat. So entschied jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf.

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Überlange Verfahrensdauer: Kein Entschädigungsanspruch wegen Corona-Verzögerungen

Dauert ein Gerichtsverfahren unangemessen lang, kann die Klägerseite eine Entschädigungszahlung wegen überlanger Verfahrensdauer geltend machen. Doch gilt dies auch für eine durch die Corona-Pandemie eingetretene Verzögerung?

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