Rechtsanwalt für Erbrecht Siegen
Rechtsfragen um Erbe und Erbschaft sind komplex und sehr persönlich. Regelmäßig sind nicht nur Formalien und Fristen, sondern auch individuelle Interessen zu beachten.
Der Gesetzgeber unseres Bürgerlichen Gesetzbuches hat um 1900 das Erbrecht mit großem Aufwand geregelt, rund 460 Paragrafen beschäftigen sich mit erbrechtlichen Fragen. In diesem komplexen Gebiet, in dem es häufig auch um viel Geld geht, sollten Sie sich nicht ohne wirklich kompetenten Rat bewegen.
Romünder & Kollegen hat die Rechtsfragen rund um Erben und Vererben schon immer zu einem Schwerpunkt seines Beratungsangebotes gemacht. Drei Anwälte aus der Kanzlei Romünder & Kollegen beschäftigen sich hauptsächlich mit Fragen des Erbrechtes.
Bei allen Fragen rund um Erben und Vererben sind Sie bei Romünder & Kollegen deshalb in besten Händen.
Kein Testament ist häufig keine gute Lösung.
Wenn Sie versterben, ohne ein Testament errichtet zu haben, tritt die sogenannte gesetzliche Erbfolge ein. Der Gesetzgeber hat bei der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches auch Regelungen dafür geschaffen, wie der Nachlass verteilt wird, wenn kein Testament vorliegt. In Einzelfällen mag diese gesetzgeberische Standardlösung durchaus passen, aber sie ist nicht in der Lage, die vielfältigen Formen heutigen Zusammenlebens und alle Erscheinungsformen von Familienverbünden abzubilden.
Wenn Sie verantwortungsvoll mit Ihrem Vermögen umgehen wollen, Angehörige zweckmäßig absichern und die Zukunft Ihrer Familie mitplanen wollen und auch noch Erbschaftssteuer vermeiden wollen, dann lassen Sie sich beraten und fachkundig unterstützen.
Romünder & Kollegen ist Ihr kompetenter Ansprechpartner zur allen Fragen der Testamentserrichtung.
Wissenswertes rund um Testament und Erbe:
Geheimnisse kann man mit ins Grab nehmen, nicht aber sein Hab und Gut und sein Vermögen. Unser irdischer Besitz geht mit unserem Tode in andere Hände über. In welche, können wir bestimmen.
Unser Rechtssystem gibt uns die Freiheit, durch ein Testament festzulegen, an wen und gegebenenfalls zu welchen Teilen unser Vermögen gehen soll.
Das erfordert sorgfältige Überlegungen und Wissen um die richtige Formulierung, damit auch wirklich das geschieht, was wir uns bei der Abfassung des Testamentes vorgestellt haben.
Romünder & Kollegen unterstützt Sie mit erbrechtlichem Know-how und jahrzehntelangen Erfahrungen bei der Errichtung von Testamenten und der Strukturierung erbrechtlicher Regelungen, auch in komplexen familiären Situationen und bei großen Vermögen.
Nach wie vor haben in Deutschland die meisten Menschen bei ihrem Tod kein Testament errichtet, sodass die gesetzliche Erbfolge greift. Das führt in aller Regel dazu, dass mehrere Personen in die Vermögensnachfolge einrücken und Erbengemeinschaften aus diversen Familienmitgliedern entstehen. Solche Erbengemeinschaften führen leider oft zu Problemen und Streit und können Familien dauerhaft entzweien. Romünder & Kollegen unterstützt Sie mit erbrechtlichen Know-how und jahrzehntelangen Erfahrungen auch bei der Auseinandersetzung „schwieriger“ Erbengemeinschaften. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich helfen, ehe der Streit die Familie dauerhaft entzweit.
In unserem Erbrechtssystem stehen Kindern, dem Ehepartner und in manchen Konstellationen auch den Eltern eine Mindestbeteiligung am Vermögen des Verstorbenen zu. Diese Mindestbeteiligung heißt Pflichtteil und ist immer dann aktuell, wenn der Verstorbene in seinem Testament diesen Personenkreis nicht oder nicht ausreichend bedacht hat. In unserer heutigen Zeit, in der die klassische Familie nicht mehr das alleinige Modell des Zusammenlebens darstellt, sind diese Konstellationen immer häufiger.
Pflichtteilskonstellationen sind in aller Regel streitträchtig, ihre Handhabung ist rechtlich schwierig und erfordert viel juristisches Know-how und häufig auch Fingerspitzengefühl in der Abwicklung.
Hier sollten Sie von Anfang an Fehler vermeiden und qualifizierten juristischen Rat suchen, den Ihnen Romünder & Kollegen in besonderem Maße anbieten kann.
Die Möglichkeit, das eigene Vermögen nicht bestimmten Personen zukommen zu lassen, sondern zu Lebzeiten oder durch testamentarische Anordnung in eine Stiftung einzubringen, gerät immer mehr in den Fokus der Allgemeinheit. Die Zahl der selbstständigen Stiftungen in Deutschland wächst ständig, der Gesetzgeber fördert das Stiftungswesen durch die Schaffung von attraktiven Rahmenbedingungen und günstigen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Möglichkeiten, das Vermögen in eine Stiftung einzubringen, sind vielfältig. Eine Stiftung muss dabei keineswegs als gemeinnützige Stiftung für die Ewigkeit konzipiert sein, möglich sind auch Verbrauchsstiftungen und Familienstiftungen, die nicht der Allgemeinheit dienen müssen.
Romünder & Kollegen als erbrechtlich spezialisierte Kanzlei berät Sie fachkundig auch bei den Fragen der Errichtung einer Stiftung und begleitet die Umsetzung. Mit langjährigen Erfahrungen im Erbrecht und Gesellschaftsrecht stellt sich Romünder & Kollegen auch als kompetenter Ansprechpartner zu allen Fragen rund um die Stiftung dar.