Sofortkontakt zur Kanzlei
Sie benötigen eine kompetente Rechtsberatung? Sprechen Sie mit Ihren Rechtsanwälten in Siegen.
Telefon +49 271 236480
E-Mail-Kontakt siegen@romuender.com

Rechtsanwalt für Mietrecht Siegen

Haus & Wohnung
Kompetenz für Ihre Rechtsfragen rund um Miete und Eigentum.
 

Mieter und Vermieter.

Wer eine Wohnung mietet oder vermietet, wird immer wieder mit Rechtsfragen konfrontiert. Diese können das Mietverhältnis dauerhaft belasten, wenn sie nicht eindeutig geklärt werden.

Das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter, -geregelt durch umfangreiche Gesetzeswerke und immer wieder den Änderungen der Politik unterworfen-, erfordert Fachkenntnisse auf dem neuesten Stand und den Zugriff auf spezielle juristische Datenbanken, in denen tausende einschlägiger gerichtlicher Urteile dokumentiert sind.

Beides ist durch Romünder & Kollegen in herausragender Weise gewährleistet, Romünder & Kollegen trägt der Komplexität dieses Rechtsgebietes Rechnung, indem es ein nur auf Miet- und Wohnungseigentumsrecht spezialisiertes Dezernat geschaffen hat. Wir bieten von daher kompetente Beratung sowohl für Mieter als auch Vermieter.

Unsere Leistungen:

  • Abschluss, Änderung oder Aufhebung des Mietvertrages
  • Miete und Kaution
  • Mieterhöhung
  • Kündigung
  • Mängel oder Schönheitsreparaturen
  • Neben- und Betriebskosten
  • Minderung oder Schadenersatz

Die Eigentumswohnung.

Wohnungseigentum erfüllt eine wichtige Funktion in der Lebensplanung und Altersversorgung vieler Menschen, von daher sollten Sie als Eigentümer in rechtlichen Fragen auf Nummer sicher gehen. Romünder & Kollegen gehört zu den wenigen Anwaltskanzleien in Südwestfalen, die Sie auch auf dem komplexen Rechtsgebiet der Eigentumswohnung umfassend betreuen und vertreten können.

Unsere Leistungen:

  • Verwalterbestellung oder Abberufung
  • Wohngeld- und Jahresabrechnung
  • Reparaturen und Baumaßnahmen
  • Gemeinschaftsordnung
  • Kontrolle und Anfechtung von Beschlüssen 
  • Beratung von Verwaltern

Das Haus.

Auch das selbstgenutzte Haus kann zu Rechtsfragen führen, bei denen Sie kompetente Unterstützung brauchen. Sei es, dass beim Bau nicht alles glatt gegangen ist oder im Laufe der Jahre Reparaturen anfallen, sei es, dass Probleme mit dem Nachbarn entstehen oder Finanzierungsfragen geklärt werden müssen. Romünder & Kollegen ist ein kompetenter Ansprechpartner auch für Ihre Fragen zum eigenen Haus.

Unsere Leistungen:

  • Gewährleistung- und Garantie
  • Handwerkerleistungen
  • Bau- und Nachbarrechtsproblemen
  • Finanzierungen
  • Baumängeln

Die Verwaltung.

Romünder & Kollegen beschäftigt sich seit vielen Jahren im Rahmen des Dezernates  "Vermögensverwaltungen" auch mit der Verwaltung von Mietobjekten und Wohnungseigentumsanlagen. Als kompetenter Berater von Eigentümern und Verwaltern ist Romünder & Kollegen natürlich auch in der Lage, Verwaltungen von Mietobjekten und Wohnungseigentumsanlagen selber vorzunehmen. Das nötige Know-how zu solchen Verwaltungen, den organisatorischen Apparat und ein Netzwerk bautechnischer Fachkompetenz hat sich Romünder & Kollegen im Laufe von jahrelangen erfolgreichen Objektverwaltungen geschaffen. 

Sollten Sie Interesse an der Verwaltung Ihres Eigentums durch Romünder & Kollegen haben, sprechen Sie uns an. Wir übernehmen im Rahmen unserer Kapazitäten die professionelle Verwaltung ausgewählter Objekte. 

Aktuelle Fachbeiträge aus dem Mietrecht

Haus-Wohnung-Immobilie-Eigentum-WEG
Mietrecht
27.03.2026

Untervermieten ja aber nicht auf Kosten anderer: Was der Bundesgerichtshof jetzt klargestellt hat

Wer mit der Untervermietung einen Gewinn erzielen möchte, hat keinen Anspruch auf die hierfür erforderliche Erlaubnis des Vermieters und riskiert im schlimmsten Fall die Kündigung des eigenen Mietverhältnisses.

Beitrag lesen
nachbar-haus-wohnung
Mietrecht
25.03.2026

Grenze überschritten: Wann hohe Mieten sittenwidrig sind

Die Frage, wann eine überhöhte Miete die Schwelle zur Sittenwidrigkeit überschreitet, gehört zu den zentralen Problemfeldern des Wohnraummietrechts. Insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten geraten hohe Mietforderungen zunehmend in den Fokus gerichtlicher Kontrolle. Ein Urteil des LG Hamburg greift diese Problematik auf und konkretisiert die Voraussetzungen, unter denen ein auffälliges Missverhältnis zwischen Miete und ortsüblicher Vergleichsmiete zur Annahme einer Wuchermiete im Sinne des § 138 BGB führt.

Beitrag lesen
Wohnungstürschlüssel
Mietrecht
26.02.2026

Gewinnerzielung durch Untervermietung als Kündigungsgrund

Mit Urteil vom 28. Januar 2026 (VIII ZR 228/23) hat der Bundesgerichtshof die Grenzen zulässiger Untervermietung präzisiert. Im Kern stellt der Senat klar, dass eine gewinnorientierte Untervermietung nicht vom berechtigten Interesse des § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB gedeckt ist. Erfolgt die Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters, kann dies eine ordentliche Kündigung des gesamten Mietverhältnisses rechtfertigen.

Beitrag lesen