Gefühlt werden die Sommer immer heißer und die Wärmeperioden immer länger. Der Eigentümer einer Eigentumswohnung hielt es deshalb für sinnvoll, ein Klimagerät zu installieren. Er war der Meinung, hierzu berechtigt zu sein. Die übrigen Eigentümer waren da allerdings anderer Meinung, sie nahmen den betreffenden Eigentümer auf Beseitigung und Wiederherstellung des beschädigten Gemeinschaftseigentums in Anspruch.