Eltern von behinderten Kindern regeln ihren Nachlass und ihre Vermögensnachfolge häufig durch ein sogenanntes Behindertentestament. Auf diese Weise wird verhindert, dass das Familienvermögenim Erbfall insgesamt dem Zugriff des Sozialhilfeträgers offensteht, wenn das betreffende Kind nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.