Alle Beiträge von Jürgen Romünder
Das neue Recht der Eigentumswohnung Teil 3
Der regelmäßige Vermögensbericht
Ende des Jahres 2020 hat der Gesetzgeber das Wohnungseigentumsgesetz und damit die Rechte und Pflichten der Eigentümer einer Eigentumswohnung grundlegend reformiert und geändert. Im Zuge dieser Reform hat der Gesetzgeber die Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen jetzt gemäß § 28 Abs. 4 WEG verpflichtet, jährlich einen Vermögensbericht den Eigentümern zur Verfügung zu stellen. Der Vermögensbericht soll den einzelnen Eigentümern die Möglichkeit bieten, sich einen Überblick über die komplette Vermögenslage der Wohnungseigentümergemeinschaft zu verschaffen.
Das neue Wohnungseigentumsrecht Teil 2
Der zertifizierte Verwalter
Ende des Jahres 2020 hat der Gesetzgeber das Wohnungseigentumsgesetz und damit die Rechte und Pflichten der Eigentümer einer Eigentumswohnung grundlegend reformiert und geändert. Mit dieser Reform hat der Gesetzgeber auch eine lange erhobene Forderung umgesetzt, die Anforderungen an die Qualifikationen eines Verwalters von Wohnungseigentümergemeinschaften zu regeln.
Das neue Recht der Eigentumswohnung Teil 1
Die „rechtsfähige“ Wohnungseigentümergemeinschaft
Ende des Jahres 2020 hat der Gesetzgeber das Wohnungseigentumsgesetz und damit die Rechte und Pflichten der Eigentümer einer Eigentumswohnung grundlegend reformiert und geändert. Die wesentlichen neuen Regelungen sind bereits zum 1. Dezember 2020 in Kraft getreten. Welche Neuregelungen müssen nun beachtet werden?
Erben und Vererben
Behindertentestament: Aktueller Handlungsbedarf
Eltern von behinderten Kindern regeln ihren Nachlass und ihre Vermögensnachfolge häufig durch ein sogenanntes Behindertentestament. Auf diese Weise wird verhindert, dass das Familienvermögenim Erbfall insgesamt dem Zugriff des Sozialhilfeträgers offensteht, wenn das betreffende Kind nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
Wohnungseigentum
Die nicht genehmigte Klimaanlage
Gefühlt werden die Sommer immer heißer und die Wärmeperioden immer länger. Der Eigentümer einer Eigentumswohnung hielt es deshalb für sinnvoll, ein Klimagerät zu installieren. Er war der Meinung, hierzu berechtigt zu sein. Die übrigen Eigentümer waren da allerdings anderer Meinung, sie nahmen den betreffenden Eigentümer auf Beseitigung und Wiederherstellung des beschädigten Gemeinschaftseigentums in Anspruch.