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Anspruch auf gleichen Lohn für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit Anspruch auf gleichen Lohn für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit

Gemäß Grundsatzurteil des BAG vom 16.02.2023 zu Az. 8 AZR 450/21 haben Männer und Frauen für gleiche oder gleichwertige Arbeit Anspruch auf den gleichen Lohn.

Wenn eine Frau für eine gleiche oder gleichwertige Arbeit ein niedrigeres Grundgehalt erhalten hat, als ihr männlicher Kollege, begründet dies die Vermutung, dass die Benachteiligung aufgrund des Geschlechts erfolgt.

Diese Begründung kann nicht mit der Begründung widerlegt werden, der männliche Kollege habe ein höheres Entgelt ausgehandelt.

Beitrag veröffentlicht am
6. Oktober 2023

Friedhelm Rüddel
Romünder & Kollegen
Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsmediator/-in DIRO
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