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Aktuelle Fachbeiträge zu geltendem Recht

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Aktuelle Fachbeiträge von Romünder & Kollegen

Expertise

Vorsorgevollmachten mit Betreuungsbehördenbeglaubigung nur noch eingeschränkt verwendbar

Vorsorgevollmachten mit Betreuungsbehördenbeglaubigung nur noch eingeschränkt verwendbar

Zum 01.01.2023 wurde die Wirkungsdauer der Beglaubigung einer Unterschrift des Vollmachtgebers durch die Betreuungsbehörde auf die Lebenszeit des Vollmachtgebers begrenzt. Gemäß § 7 Abs. 1 S. 2 des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) ist die Unterschriftsbeglaubigung einer Betreuungsbehörde (seit dem 01.01.2023) nicht mehr über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirksam. Dies bedeutet, dass durch Betreuungsbehörden unterschriftsbeglaubigte Vorsorgevollmachten ab dem Tod des Vollmachtgebers nicht mehr in Grundbuchangelegenheiten verwendet werden können. Zwar kann die Vollmacht an sich über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirksam sein, jedoch ist gemäß § 7 Abs. 1 S. 2 BtOG die Beglaubigung ab dem Tod des Vollmachtgebers unwirksam. Eine solche Beglaubigung ist jedoch bei den weit überwiegenden Grundbuchangelegenheiten gemäß § 29 Abs. 1 der Grundbuchordnung (GBO) erforderlich.

Stefan Reitmeier

13.03.2024
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Keine Einkommensteuer beim Verkauf geerbter Immobilie

Keine Einkommensteuer beim Verkauf geerbter Immobilie

Spekulationssteuern bei der Veräußerung einer geerbten Immobilie In Änderung der bisherigen Rechtsprechung und entgegen der Auffassung der Vorinstanz (Finanzgericht München) und der Auffassung der Finanzverwaltung hat der Bundesfinanzhof in einer Entscheidung vom 26.09.2023 zu Az. IX R 13/22 entschieden, dass die Regelung des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG, wonach derjenige, der eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf weiterveräußert, Einkommensteuer zu zahlen hat, keine Anwendung auf den Verkauf einer geerbten Immobilien findet.

Friedhelm Rüddel

11.03.2024
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Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit/Aufbewahrung der Schlüssel zu einem Waffenschrank

Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit/Aufbewahrung der Schlüssel zu einem Waffenschrank

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in einer Entscheidung vom 30.08.2023 zu Az. 20 A 2384/20 entschieden, dass die Schlüssel zu einem Waffenschrank in einem Behältnis aufzubewahren sind, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards an die Aufbewahrung der im Waffenschrank befindlichen Waffen und Munition entspricht. Im konkret zugrunde liegenden Fall war nach einem Einbruch eines Waffenbesitzers mittels des aufgefundenen Schlüssels der Verlust von Waffen und Munition aus einem ordnungsgemäßen Waffenschrank festgestellt worden.

Norbert Christian Wickel

11.03.2024
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Betriebsrat: Schulungsanspruch für Präsenzseminar oder Webinar?

Betriebsrat: Schulungsanspruch für Präsenzseminar oder Webinar?

Kostenerstattungspflicht des Arbeitgebers auch für Übernachtungs- und Verpflegungskosten der Schulungsteilnehmer bei alternativ möglichen Webinaren. Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Beschluss vom 07.02.2024 zu Az. 7 ABR 8/23 entschieden, dass auch bei alternativer Möglichkeit von Fortbildungsveranstaltungen für Betriebsräte in Rahmen von Präsenzseminaren oder Webinaren der Betriebsrat einen gewissen Beurteilungsspielraum hat, zu welchen Schulungen sie ihre Mitglieder entsendet und davon auch der Schulungsformat erfasst wird.

Julia M. Danne

07.03.2024
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Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis gegen alkoholisierten Fahrer

Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis gegen alkoholisierten Fahrer

Ereignet sich ein Unfall in einer Verkehrslage, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können, spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass die Trunkenheit für den Unfall ursächlich war.

Benjamin Metz

07.03.2024
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Unwirksame Preisanpassungsklausel beim Hausbau

Unwirksame Preisanpassungsklausel beim Hausbau

Preisanpassungsklauseln sind unwirksam, wenn sie dem Verwender eine unbegrenzte Anpassung von Baupreisen gestatten. Das OLG Zweibrücken hat sich in einer Entscheidung vom 13.07.2022 zu Az. 5 U 188/22 mit einer formularmäßig verwendeten Klausel zur Preisanpassung bei einem Bauvorhaben befasst.

Friedhelm Rüddel

07.03.2024
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MoPeG - Was ist als GbR-Gesellschafter zu beachten?

MoPeG - Was ist als GbR-Gesellschafter zu beachten?

Mit Wirkung zum 01.01.2024 wird das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (kurz MoPeG) in Kraft treten - erste grundlegende Reformation seit dem Jahr 1900. Das MoPeG sieht Änderungen in 136 Gesetzen und Verordnungen vor und enthält 56 neue und neugefasste BGB-Paragrafen. Zentraler Punkt ist hierbei sicherlich die Neuerungen im Recht der BGB-Gesellschaft. Das Gesetz erkennt nun -die von der Rechtsprechung schon lange festgestellte- Rechtsfähigkeit der Außengesellschaft (§ 705 Abs. 2 BGB) an.

Kirsten Utsch

21.11.2023
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Aufklärungspflichten beim Immobilienkauf

Aufklärungspflichten beim Immobilienkauf

Bei der Übertragung von Grundeigentum wird regelmäßig im notariellen Kaufvertrag die Sachmangelgewährleistung für die übertragene Immobilie ausgeschlossen. Ein entsprechender Ausschluss ist aber dann unwirksam, wenn der Verkäufer hinsichtlich des Mangels aufklärungspflichtig gewesen wäre. Die entsprechende Verpflichtung des Verkäufers hat der BGH in seiner aktuellen Entscheidung (Urteil vom 15.09.2023, Az. V ZR 77/22) nochmals bestätigt und verschärft.

Kirsten Utsch

21.11.2023
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Teilungsversteigerung während der Trennungszeit

Teilungsversteigerung während der Trennungszeit

Gemäß einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 16.11.2022, Az. XII ZB 100/22 ist die bisherige Rechtsprechung über die Unzulässigkeit einer Teilungsversteigerung während der Trennungszeit insoweit relativiert worden, als der Bundesgerichtshof entschieden hat:

Julia M. Danne

06.10.2023
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Reisezeiten mit der Bahn können Arbeitszeit sein

Reisezeiten mit der Bahn können Arbeitszeit sein

In dem konkreten Fall eines Speditionsunternehmens, das auf die Überführung von neuen und gebrauchten Nutzfahrzeugen spezialisiert ist, wofür die eingesetzten Arbeitnehmer mit Taxi und Bahn zum jeweiligen Abholort des Fahrzeuges fahren, vertritt das Verwaltungsgericht Lüneburg zu Az. 3 A 146/22 in einer Entscheidung vom 02.05.2023 die Auffassung, dass im vorliegenden Fall von der gängigen Definition des Bundesarbeitsgerichtes abgewichen werden muss und derartige Zeiten als Arbeitszeit zu bewerten sind.

Julia M. Danne

06.10.2023
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