Arbeitsrecht: Kein gesetzlicher Mindestlohn für Pflichtpraktikum
Wird ein sogenanntes Pflichtpraktikum absolviert, welches zum Beispiel nach hochschulrechtlichen Bestimmungen Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist, besteht kein Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Derartige Pflichtpraktika unterfallen der Ausnahmeregelung des § 22 Abs. 1, 2 Nr. 1 MiLoG.
BAG, Urteil vom 19.01.2022, Az.: 5 AZR 217/21