Keine Inflationsausgleichsprämie für Langzeiterkrankte Keine Inflationsausgleichsprämie für Langzeiterkrankte
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat in einer Entscheidung vom 14.08.2024 zu Az. 10 SA 4/24 entschieden, dass es zulässig ist, eine Inflationsausgleichsprämie nur an solche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszuzahlen, die auch Entgeltzahlungen in dem betreffenden Kalenderjahr erhalten haben. Der Ausschluss eines Mitarbeiters, der im gesamten Jahr 2024 krankgeschrieben war und Krankengeld bezogen hat, sei zulässig und stelle insbesondere keine Benachteiligung oder Diskriminierung dar.
Wegen der besonderen Bedeutung wurde die Revision zugelassen, diese wurde vom Bundesarbeitsgericht zurückgewiesen, allerdings wegen nicht ordnungsgemäßer Begründung (also nicht wegen einer Entscheidung in der Sache).
