Kein Schadenersatz gegen die Bank nach Identitätsbetrug Kein Schadenersatz gegen die Bank nach Identitätsbetrug
Das Landgericht Frankenthal hat in einem Urteil vom 24.10.2024 zu Az. 7 O 154/24 entschieden, dass ein Schadenersatz wegen einer Überweisung nach Identitätsbetrug gegen die Bank nur dann in Betracht kommt, wenn die Bank die Täuschung auch hätte bemerken müssen.
Zugrunde lag ein Fall, in dem ein Ehepaar im Herbsturlaub eine SMS einer unbekannten Rufnummer erhalten hatte, wobei die SMS angeblich von der Tochter stammen sollte. Der Bitte auf zwei Echtzeitüberweisungen in Höhe von 6.000,00 € sind die Eltern sofort nachgekommen, nach weiterer Überlegung ca. 20 Minuten später ist dann der Versuch -erfolglos- unternommen worden, die Überweisungen zu stoppen.
Die Bank hat sich erfolgreich darauf berufen, dass sie die Täuschung nicht erkennen konnte und aus technischen Gründen ein entsprechender Widerruf der Überweisung nicht mehr möglich war.
