Arbeitsrecht: Kein Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz
Das Bundesarbeitsgericht hat am 25.05.2022 (Az. 6 AZR 224/21) entschieden, dass in der Insolvenz ein Wiedereinstellungsanspruch auch dann nicht besteht, wenn dieser Einstellungsanspruch bereits vor der Insolvenz entstanden ist.
Eine Verpflichtung des Insolvenzverwalters im Sinne eines Kontrahierungszwanges könne nur der Gesetzgeber anordnen.