Arbeitsrecht: Keine Sicherung des Mindestlohns gegen Insolvenzanfechtung
Gemäß einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25.05.2022 (Az. 6 AZR 497/21) kann der Insolvenzverwalter auch solche gezahlten Löhne zurückfordern, die dem Mindestlohn unterliegen.