Arbeitsrecht: Probezeitkündigung wegen fehlender Coronaschutzimpfung ist keine Maßregelung
Gemäß einer Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz vom 07.07.2022, Az. 5 Sa 461/21 ist die Probezeitkündigung für eine Mitarbeiterin, hier als Beschäftigte in einem Krankenhaus als medizinische Fachangestellte, die Probezeitkündigung wirksam und stellt keine Maßregelung dar, wenn diese aus Gründen der fehlenden Impfung erfolgt. Es handelt sich hierbei um eine der ersten Entscheidungen zur Frage der Kündigung bei Verweigerung der Impfung in Krankenhäusern, wobei das Landesarbeitsgericht hierbei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht folgt.
Auswirkungen auf die Zulässigkeit einer Kündigung unter Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes nach Ablauf der Probezeit ergeben sich hieraus derzeit (noch) nicht.