BGH-Urteil zu Pfando: Verträge teilweise sittenwidrig
Sittenwidrig - so urteilte jetzt der BGH in einer ihm vorgelegten Entscheidung zu dem durch die Pfando's cash & drive GmbH betriebenen Geschäftsmodells. Pfando verspricht den Verbrauchern schnell und unkompliziert Geld für ihren Pkw. Der Vertrag kommt sodann dergestalt zustande, dass der Wert des Pkw geschätzt und ein Verkauf etwa zur Hälfte des angenommenen Wertes erfolgt. Der Verbraucher zahlt dann eine monatliche Miete in Höhe von etwa 10 % des Fahrzeugwerts. Am Ende der Vertragslaufzeit hat der Kunde allerdings keinen Anspruch darauf, den Pkw zurückzuerhalten.
Der BGH hat nun in einem Fall entschieden, in dem ein Verbraucher für seinen Pkw mit einem Wert von rund 13.000,00 € lediglich 5.000,00 € Kaufpreis erhielt - mehrere Monate zahlte er insgesamt rund 4.500,00 € an Pfando, für Miete und Gebühren.
Der vorstehend abgeschlossene Vertrag ist sittenwidrig und damit unwirksam, urteilte der Bundesgerichtshof. Einerseits da eine Zwangslage des Verbrauchers ausgenutzt würde, darüber hinaus stehe die gezahlte Gegenleistung, nämlich der Kaufpreis, in einem auffälligen Missverhältnis zu der Gegenleistung. In der Folge kann der Verbraucher dann sein Geld zurück oder gegebenenfalls Schadensersatz erhalten.