Sofortkontakt zur Kanzlei
Sie benötigen eine kompetente Rechtsberatung? Sprechen Sie mit Ihren Rechtsanwälten in Siegen.
Telefon +49 271 236480
E-Mail-Kontakt siegen@romuender.com
Aktuelles
Juristische Fachbeiträge von Romünder & Kollegen
 

Vereinbarung über Pflegeleistungen mit einer GmbH Dienstleistungsvertrag mit Kapitalgesellschaft: Keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

LSG Hessen, Urt. v. 18.11.2021 – L 1 BA 25/21

Ein Krankenhaus hatte Dienstleistungsvereinbarungen über Pflegeleistungen mit einer GmbH geschlossen, deren Geschäftszweck die Erbringung stationärer und ambulanter Krankenpflege war. Die insoweit übertragenen Pflegeleistungen hatte der Alleingesellschafter und Geschäftsführer der GmbH erbracht. Damit sei nach Ansicht des Landessozialgericht (LSG) Hessen aber kein sozialversicherungspflichtiges abhängiges Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Krankenhaus und dem Geschäftsführer entstanden.

Es sei zu beachten, dass Vertragspartner des Krankenhauses die GmbH als juristische Person sei und nicht der als Pfleger tätige Geschäftsführer als natürliche Person. Es liege auch kein unzulässiges Umgehungsgeschäft vor. Dagegen spreche das Stammkapital der Gesellschaft von 25.000,00 €. Außerdem hatte die GmbH einen Arbeitsvertrag mit einer Arbeitnehmerin und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sowie eine eigene Webseite betrieben.

Wie das LSG Hessen hat aktuell auch das LSG Berlin-Brandenburg in einem ganz ähnlichen Sachverhalt zu einer Ein-Mann-Unternehmergesellschaft (UG) entschieden (Urt. v. 05.11.2021 – L 26 BA 6/20). Über die Entscheidung des LSG Hessen ist ein Verfahren vor dem Bundessozialgericht anhängig.

Praxishinweis:

Bei den Entscheidungen hat offenbar keine Rolle gespielt, dass Pflegepersonal im Krankenhaus regelmäßig den Anweisungen der Ärzte unterliegt. Sie liegen aber auf einer Linie mit Urteilen des LSG Baden-Württemberg aus den Jahren 2016 und 2017 jeweils zu einer UG. Auch wenn eine höchstrichterliche Entscheidung (noch) aussteht, besteht damit eine doch recht hohe Rechtssicherheit für die Praxis, dass die Beauftragung einer GmbH oder UG in aller Regel nicht zu einer sozialversicherungspflichten Beschäftigung führt.


Ein Fachbeitrag aus dem DIRO-Netzwerk

Beitrag veröffentlicht am
20. Juni 2022

Diesen Beitrag teilen

25.11.2024

Anspruch auf Schadenersatz nach der DSGVO wegen der Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch eine Detektei

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 25.07.2024 zu Az. 8 AZR 225/23 einen Schadenersatzanspruch zuerkannt, weil ein krankenversicherter Kläger sich krankgemeldet hatte und der Arbeitgeber sich veranlasst gesehen hat, wegen des Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit durch eine Detektei Nachforschungen zu erheben.

Beitrag lesen
25.11.2024

Regelaltersgrenze überschritten; Bewerber muss nicht mehr eingeladen werden

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat am 06.08.2024 zu Az. 6 SLa 257/24 eine Entscheidung verkündet, wonach eine Entschädigung nach dem AGG nicht verlangt werden könne, wenn ein 67-jähriger Schwerbehinderter sich bewirbt und nicht eingeladen wird.

Beitrag lesen
06.11.2024

Kündigung eines Schwerbehinderten in der Wartezeit

Gemäß einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 21.04.2016 zu AZ. AZR 402/14 besteht während der ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses auch für Schwerbehinderte kein Kündigungsschutz und auch kein weitergehender Schutz, der sich aus der Schwerbehinderteneigenschaft ergibt, insbesondere wegen des sogenannten Präventionsverfahrens nach § 167 SGB IX.

Beitrag lesen