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Juristische Fachbeiträge von Romünder & Kollegen
 

Erbrecht: Anfechtung eines Testamentes zugunsten eines Lebenspartners/Lebenspartnerin bei neuer Partnerschaft

Das OLG Oldenburg hat in einem Beschluss vom 26.09.2022 zu Az. 3 W 55/22 im Rahmen eines Anfechtungsverfahrens folgende Entscheidung verkündet:

Ist ein Lebenspartner (oder eine Lebenspartnerin) in einem Testament als Erbe eingesetzt und wird die Lebensgemeinschaft wegen fortschreitender Demenzerkrankungen des Erblassers nicht weiter fortgesetzt, ist dies noch kein Grund, dass ein Testament daher anfechtbar wird. Vielmehr kommt es auf den hypothetischen Willen des Erblassers an, ob er die Testamentseinsetzung unmittelbar auch von dem Fortbestand der Lebenspartnerschaft abhängig machen wollte. Wenn, wie in dem konkreten Fall, nach Heimunterbringung wegen fortschreitender Demenz der Lebenspartner eine neue Partnerschaft eingeht, sich gleichwohl allerdings mit dem ehemaligen Lebenspartner und Erblasser weiterhin verbunden fühlt, z.B. dokumentiert durch Besuche im Heim, Fürsorgehandlungen etc. ist eine Anfechtbarkeit nicht gegeben.

Beitrag veröffentlicht am
6. Dezember 2022

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07.11.2025

Keine Inflationsausgleichsprämie für Langzeiterkrankte

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat in einer Entscheidung vom 14.08.2024 zu Az. 10 SA 4/24 entschieden, dass es zulässig ist, eine Inflationsausgleichsprämie nur an solche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszuzahlen, die auch Entgeltzahlungen in dem betreffenden Kalenderjahr erhalten haben.

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07.11.2025

Sturz in der Büroküche: Arbeitsunfall?

Das Bundessozialgericht hat sich mit der Frage befasst (Urteil vom 24.09.2025, Az. B 2 U 11/23 R), ob der Sturz einer Verwaltungsangestellten in der Büroküche, als sie sich einen Kaffee holen wollte, als Arbeitsunfall einzustufen ist.

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07.11.2025

Kein Schadenersatz gegen die Bank nach Identitätsbetrug

Das Landgericht Frankenthal hat in einem Urteil vom 24.10.2024 zu Az. 7 O 154/24 entschieden, dass ein Schadenersatz wegen einer Überweisung nach Identitätsbetrug gegen die Bank nur dann in Betracht kommt, wenn die Bank die Täuschung auch hätte bemerken müssen.

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