Erbrecht: Anfechtung eines Testamentes zugunsten eines Lebenspartners/Lebenspartnerin bei neuer Partnerschaft
Das OLG Oldenburg hat in einem Beschluss vom 26.09.2022 zu Az. 3 W 55/22 im Rahmen eines Anfechtungsverfahrens folgende Entscheidung verkündet:
Ist ein Lebenspartner (oder eine Lebenspartnerin) in einem Testament als Erbe eingesetzt und wird die Lebensgemeinschaft wegen fortschreitender Demenzerkrankungen des Erblassers nicht weiter fortgesetzt, ist dies noch kein Grund, dass ein Testament daher anfechtbar wird. Vielmehr kommt es auf den hypothetischen Willen des Erblassers an, ob er die Testamentseinsetzung unmittelbar auch von dem Fortbestand der Lebenspartnerschaft abhängig machen wollte. Wenn, wie in dem konkreten Fall, nach Heimunterbringung wegen fortschreitender Demenz der Lebenspartner eine neue Partnerschaft eingeht, sich gleichwohl allerdings mit dem ehemaligen Lebenspartner und Erblasser weiterhin verbunden fühlt, z.B. dokumentiert durch Besuche im Heim, Fürsorgehandlungen etc. ist eine Anfechtbarkeit nicht gegeben.