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Grunderwerbsteuer: 2 % Erstattung

In Nordrhein-Westfalen gilt das Förderprogramm NRW. Zuschuss Wohneigentum wonach der Käufer oder die Käuferin einer selbst genutzten Immobilie sich einen Geldbetrag von 2 % des grunderwerbsteuerpflichtigen Kaufpreises bis zur Grenze von max. 10.000,00 € erstatten lassen kann.

Diese Regelung gilt für alle Kaufverträge, die im Jahre 2022 beurkundet worden sind oder noch werden, die Anträge können online über die Homepage der NRW Bank gestellt werden.

Die Erstattung macht damit pro 100.000,00 € Kaufpreis immerhin 2.000,00 € aus.

Beitrag veröffentlicht am
6. Dezember 2022

Friedhelm Rüddel
Romünder & Kollegen
Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsmediator/-in DIRO
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