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Immobilienübertragung: Höhere Erbschaftsteuer ab 2023

Entgegen der teilweise in der Presse befindlichen Berichterstattung ist derzeit nicht geplant, die Schenkungs- und Erbschaftssteuer zu erhöhen, allerdings findet eine Erhöhung von Steuern zumindest mittelbar statt, wenn nach der Absicht des Jahressteuergesetzes 2022, welches ab 01.01.2023 gilt, die steuerliche Bewertung von übertragenen Immobilien durch die Finanzämter ausgeweitet wird.

Neben den bisherigen Regelungen zum Ertragswert- und Substanzwertverfahren soll zukünftig auch ein Vergleichsverfahren Anwendung finden, also die Bewertung von Immobilien nach den Verkaufserlösen vergleichbarer Objekte. Insbesondere in sogenannten Hochpreislagen ist daher zu erwarten, dass die Freibeträge von derzeit 500.000,00 € für den Ehegatten und 400.000,00 € je Kind (von jedem Elternteil!) schneller erreicht werden, als dies bisher der Fall war.

Beitrag veröffentlicht am
6. Dezember 2022

Friedhelm Rüddel
Romünder & Kollegen
Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsmediator/-in DIRO
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