Inflationsausgleichsprämie während der Elternzeit Inflationsausgleichsprämie während der Elternzeit
Nach einer Entscheidung des LAG Düsseldorf (Vorinstanz Arbeitsgericht Essen) verstößt eine tarifliche Regelung, die eine Inflationsausgleichsprämie während der Elternzeit nur für den Fall vorsieht, dass an mindestens einem Tag ein Anspruch auf Entgelt bestanden haben muss, als wirksam. Ein Verstoß gegen die Regelung des Art. 3 Abs. 1 GG liege nicht vor. Darüber hinaus liege in der Bestimmung derartiger Voraussetzungen auch kein schadenersatzbegründender Tatbestand wegen unzulässiger Geschlechterdiskriminierung nach § 15 Abs. 2 AGG.
Die Revision ist zugelassen, Rechtskraft ist noch nicht eingetreten. Die Entscheidung stammt vom 14.08.2024.