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Keine Einkommensteuer beim Verkauf geerbter Immobilie Keine Einkommensteuer beim Verkauf geerbter Immobilie

Spekulationssteuern bei der Veräußerung einer geerbten Immobilie

In Änderung der bisherigen Rechtsprechung und entgegen der Auffassung der Vorinstanz (Finanzgericht München) und der Auffassung der Finanzverwaltung hat der Bundesfinanzhof in einer Entscheidung vom 26.09.2023 zu Az. IX R 13/22 entschieden, dass die Regelung des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG, wonach derjenige, der eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf weiterveräußert, Einkommensteuer zu zahlen hat, keine Anwendung auf den Verkauf einer geerbten Immobilien findet.

Nach Auffassung des Bundesfinanzhofes sind derartige Geschäfte nur dann der Einkommensteuer zu unterwerfen, dass die Immobilie auch zuvor „angeschafft“ haben muss, was bei einer geerbten Immobilie nicht der Fall ist.

Beitrag veröffentlicht am
11. März 2024

Friedhelm Rüddel
Romünder & Kollegen
Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsmediator/-in DIRO
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