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Rückzahlung von Fortbildungskosten Rückzahlung von Fortbildungskosten

Eine Formularklausel, wonach der Arbeitnehmer zur Rückzahlung der vom Arbeitgeber finanzierten Kosten einer Weiterbildung verpflichtet ist, wenn er während der Weiterbildungszeit aus seinem Verschulden oder auf eigenen Wunsch aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB, weil hiervon auch alle Fälle einer unverschuldeten Eigenkündigung aus personenbedingten Gründen erfasst sind.

Beitrag veröffentlicht am
13. September 2024

Friedhelm Rüddel
Romünder & Kollegen
Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsmediator/-in DIRO
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