Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis gegen alkoholisierten Fahrer Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis gegen alkoholisierten Fahrer
Ereignet sich ein Unfall in einer Verkehrslage, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können, spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass die Trunkenheit für den Unfall ursächlich war.
Das OLG Frankfurt hat in einer Entscheidung vom 25.01.2024 zu Az. 26 U 11/23 auf eine Haftungsquote von 75 % für den alkoholisierten Fahrer eines Kraftfahrzeuges (0,96 Promille) und 25 % für eine Fußgängerin, die mit mehreren Personen an ungesicherter Stelle eine Straße überquerte, entschieden, da nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises ein nicht alkoholisierter Fahrer bei freier Sicht die Gruppe, die die Straße überquerte, erkannt hätte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.