Sofortkontakt zur Kanzlei
Sie benötigen eine kompetente Rechtsberatung? Sprechen Sie mit Ihren Rechtsanwälten in Siegen.
Telefon +49 271 236480
E-Mail-Kontakt siegen@romuender.com
Aktuelles
Juristische Fachbeiträge von Romünder & Kollegen
 

Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis gegen alkoholisierten Fahrer Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis gegen alkoholisierten Fahrer

Ereignet sich ein Unfall in einer Verkehrslage, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können, spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass die Trunkenheit für den Unfall ursächlich war.

Das OLG Frankfurt hat in einer Entscheidung vom 25.01.2024 zu Az. 26 U 11/23 auf eine Haftungsquote von 75 % für den alkoholisierten Fahrer eines Kraftfahrzeuges (0,96 Promille) und 25 % für eine Fußgängerin, die mit mehreren Personen an ungesicherter Stelle eine Straße überquerte, entschieden, da nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises ein nicht alkoholisierter Fahrer bei freier Sicht die Gruppe, die die Straße überquerte, erkannt hätte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Beitrag veröffentlicht am
7. März 2024

Diesen Beitrag teilen

07.11.2025

Keine Inflationsausgleichsprämie für Langzeiterkrankte

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat in einer Entscheidung vom 14.08.2024 zu Az. 10 SA 4/24 entschieden, dass es zulässig ist, eine Inflationsausgleichsprämie nur an solche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszuzahlen, die auch Entgeltzahlungen in dem betreffenden Kalenderjahr erhalten haben.

Beitrag lesen
07.11.2025

Sturz in der Büroküche: Arbeitsunfall?

Das Bundessozialgericht hat sich mit der Frage befasst (Urteil vom 24.09.2025, Az. B 2 U 11/23 R), ob der Sturz einer Verwaltungsangestellten in der Büroküche, als sie sich einen Kaffee holen wollte, als Arbeitsunfall einzustufen ist.

Beitrag lesen
07.11.2025

Kein Schadenersatz gegen die Bank nach Identitätsbetrug

Das Landgericht Frankenthal hat in einem Urteil vom 24.10.2024 zu Az. 7 O 154/24 entschieden, dass ein Schadenersatz wegen einer Überweisung nach Identitätsbetrug gegen die Bank nur dann in Betracht kommt, wenn die Bank die Täuschung auch hätte bemerken müssen.

Beitrag lesen