Sofortkontakt zur Kanzlei
Sie benötigen eine kompetente Rechtsberatung? Sprechen Sie mit Ihren Rechtsanwälten in Siegen.
Telefon +49 271 236480
E-Mail-Kontakt siegen@romuender.com
Aktuelles
Juristische Fachbeiträge von Romünder & Kollegen
 

Familienrecht aktuell Trennung – Streit um die Ehewohnung

Gem. 1361 b Abs. 1 BGB kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt, soweit dies auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden.

Dabei ist der Anwendungsbereich des § 1361 b BGB in der Regel nicht auf Sachverhalte unmittelbarer Gefahr für Leib oder Leben des betroffenen Ehegatten beschränkt. Es genügen vielmehr außergewöhnliche Umstände, die auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten dessen Verbleiben in der Ehewohnung für den betroffenen Ehegatten zur unerträglichen Belastung machen. Dazu rechnet insbesondere grob rücksichtsloses Verhalten des anderen Ehegatten.

Eine unbillige Härte kann auch dann gegeben sein, wenn das Wohl von im Haushalt lebenden Kindern beeinträchtigt ist.

Es hat jedoch in jedem konkreten Einzelfall eine Gesamtabwägung der beiderseitigen Belange zu erfolgen.

Besondere Berücksichtigung müssen in diesem Rahmen u.a. auch die Eigentumsverhältnisse an der gemeinsamen Ehewohnung finden.

In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass bei Auszug eines Ehegatten nach der Trennung, unwiderleglich vermutet wird, dass er dem in der Ehewohnung verbliebenen Ehegatten das alleinige Nutzungsrecht überlassen hat, sofern er nicht binnen sechs Monaten nach seinem Auszug eine ernstliche Rückkehrabsicht dem anderen Ehegatten gegenüber bekundet hat, § 1361 b Ab. 4 BGB.


Ein Fachbeitrag aus dem DIRO-Netzwerk

Beitrag veröffentlicht am
7. Juli 2021

Diesen Beitrag teilen

25.11.2024

Anspruch auf Schadenersatz nach der DSGVO wegen der Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch eine Detektei

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 25.07.2024 zu Az. 8 AZR 225/23 einen Schadenersatzanspruch zuerkannt, weil ein krankenversicherter Kläger sich krankgemeldet hatte und der Arbeitgeber sich veranlasst gesehen hat, wegen des Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit durch eine Detektei Nachforschungen zu erheben.

Beitrag lesen
25.11.2024

Regelaltersgrenze überschritten; Bewerber muss nicht mehr eingeladen werden

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat am 06.08.2024 zu Az. 6 SLa 257/24 eine Entscheidung verkündet, wonach eine Entschädigung nach dem AGG nicht verlangt werden könne, wenn ein 67-jähriger Schwerbehinderter sich bewirbt und nicht eingeladen wird.

Beitrag lesen
06.11.2024

Kündigung eines Schwerbehinderten in der Wartezeit

Gemäß einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 21.04.2016 zu AZ. AZR 402/14 besteht während der ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses auch für Schwerbehinderte kein Kündigungsschutz und auch kein weitergehender Schutz, der sich aus der Schwerbehinderteneigenschaft ergibt, insbesondere wegen des sogenannten Präventionsverfahrens nach § 167 SGB IX.

Beitrag lesen