Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft
Das OLG Frankfurt hat in einer aktuellen Entscheidung die Anfechtung einer Ausschlagung als rechtswirksam angesehen, wenn die Erbin -hier die Tochter der Verstorbenen- sich bei der Ausschlagung über wertbildende Faktoren des Nachlasses geirrt hat. Der Irrtum bestand im konkreten Fall insbesondere darin, dass ein fünfstelliges Bankguthaben vorhanden war, welches der ausschlagenden Tochter nicht bekannt war.
Infolge wirksamer Anfechtung konnte daher ein Erbschein zugunsten der Tochter zu einem späteren Zeitpunkt trotz vorheriger Ausschlagung erteilt werden. Das OLG differenziert allerdings sehr genau zwischen dem Irrtum über den Wert des Nachlasses (kein Anfechtungstatbestand) und dem Irrtum über die wertbildenden Faktoren des Nachlasses (Anfechtungstatbestand).
Das OLG ließ die Anfechtung in diesem Falle auch trotz des Umstandes zu, dass die Erbin sich nicht über alle wertbildenden Faktoren ausreichend informiert hat.