Alle Beiträge von Stefan Reitmeier
Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft
Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft
Das OLG Frankfurt hat in einer aktuellen Entscheidung die Anfechtung einer Ausschlagung als rechtswirksam angesehen, wenn die Erbin -hier die Tochter der Verstorbenen- sich bei der Ausschlagung über wertbildende Faktoren des Nachlasses geirrt hat. Der Irrtum bestand im konkreten Fall insbesondere darin, dass ein fünfstelliges Bankguthaben vorhanden war, welches der ausschlagenden Tochter nicht bekannt war.
Dringendes Formerfordernis für Testamente – Testament muss am Schluss unterschrieben sein
Dringendes Formerfordernis für Testamente – Testament muss am Schluss unterschrieben sein
Das Nachlassgericht in München sowie das Oberlandesgericht München haben sich mit einem Fall befasst, in dem auf der Grundlage eines handschriftlichen Testamentes ein Erbschein beantragt worden war, dieses Testament allerdings nicht am Ende, sondern mitten im Text unterschrieben war und die Nennung des begünstigten Erben erst nach der Unterschrift aufgeführt wurde.
Spitzname auf Kneipenblock kann für eine Erbeinsetzung ausreichen
Spitzname auf Kneipenblock kann für eine Erbeinsetzung ausreichen
Das OLG Oldenburg hat in einer Entscheidung vom 20.12.2023 zu Az. 3 W 96/23 eine letztwillige Verfügung eines Verstorbenen auf einem Kneipenblock, den er hinter der Theke seiner Gaststätte aufbewahrte, seine Lebenspartnerin mit deren Spitznamen wie folgt bedacht: „… bekommt alles“
Vorsorgevollmachten mit Betreuungsbehördenbeglaubigung nur noch eingeschränkt verwendbar
Vorsorgevollmachten mit Betreuungsbehördenbeglaubigung nur noch eingeschränkt verwendbar
Zum 01.01.2023 wurde die Wirkungsdauer der Beglaubigung einer Unterschrift des Vollmachtgebers durch die Betreuungsbehörde auf die Lebenszeit des Vollmachtgebers begrenzt. Gemäß § 7 Abs. 1 S. 2 des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) ist die Unterschriftsbeglaubigung einer Betreuungsbehörde (seit dem 01.01.2023) nicht mehr über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirksam. Dies bedeutet, dass durch Betreuungsbehörden unterschriftsbeglaubigte Vorsorgevollmachten ab dem Tod des Vollmachtgebers nicht mehr in Grundbuchangelegenheiten verwendet werden können. Zwar kann die Vollmacht an sich über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirksam sein, jedoch ist gemäß § 7 Abs. 1 S. 2 BtOG die Beglaubigung ab dem Tod des Vollmachtgebers unwirksam. Eine solche Beglaubigung ist jedoch bei den weit überwiegenden Grundbuchangelegenheiten gemäß § 29 Abs. 1 der Grundbuchordnung (GBO) erforderlich.
Immobilienrecht: Bauverpflichtung beim Grundstücksverkauf durch Kommune; vertragliches Rückübertragungsrecht kann mit einer Ausübungsfrist von bis zu 30 Jahren vereinbart sein
Der Bundesgerichtshof hat am 16.12.2022 zum Aktenzeichen V ZR 144/21 entschieden, dass die kommunale Praxis dahingehend, Baugrundstücke verbunden mit einer Bebauungsverpflichtung des Käufers (Bebauung mit Wohnimmobilie) zu verkaufen, nicht unangemessen ist.
Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten nach Ausschlagung seines Erbteils
Der Bundesgerichtshof hat am 30.11.2022 zum Aktenzeichen IV ZR 60/22 entschieden, dass einem Pflichtteilsberechtigten auch nach Ausschlagung seines Erbteils gemäß § 2306 Abs. 1 BGB ein Auskunftsanspruch nach § 2314 Abs. 1 BGB zusteht.
Erbrecht: Immobilien vererben oder zu Lebzeiten übertragen?
Die Frage nach den Vor- und Nachteilen einer lebzeitigen Übertragung von Grundbesitz im Vergleich zu entsprechenden Regelungen auf den Todesfall (Testament oder Erbvertrag) ist regelmäßig Gegenstand erbrechtlicher Beratungsgespräche. In vielen Einzelfällen kann im Ergebnis festgestellt werden, dass die Vorteile einer lebzeitigen Übertragung überwiegen.