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Anspruch auf Schadenersatz nach der DSGVO wegen der Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch eine Detektei Anspruch auf Schadenersatz nach der DSGVO wegen der Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch eine Detektei

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 25.07.2024 zu Az. 8 AZR 225/23 einen Schadenersatzanspruch zuerkannt, weil ein krankenversicherter Kläger sich krankgemeldet hatte und der Arbeitgeber sich veranlasst gesehen hat, wegen des Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit durch eine Detektei Nachforschungen zu erheben.

Die Tätigkeit der Detektei sei eine Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Sinne der DSGVO, die seitens des Arbeitgebers im Rahmen der Observation ohne Einwilligung des Klägers verarbeitet wurde.

Der Höhe nach musste der Kläger allerdings Abstriche machen, seinem Verlangen auf Schadenersatz in Höhe von 25.000,00 € wurde nur in Höhe von 1.500,00 € entsprochen.

Darüber hinaus hat in diesem Zusammenhang das Bundesarbeitsgericht nochmals festgestellt, dass eine heimliche Observation von kranken/krankgemeldeten Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern grundsätzlich zulässig sei, aber nur unter engen Voraussetzungen.

Beitrag veröffentlicht am
25. November 2024

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