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Begrenzung von Urlaubsansprüchen bei doppelten Arbeitsverhältnissen Begrenzung von Urlaubsansprüchen bei doppelten Arbeitsverhältnissen

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 5. Dezember 2023, AZ. 9 AZR 230/22 klargestellt, dass in Kündigungsfällen, bei denen sich im Kündigungsschutzverfahren herausstellt, dass die Kündigung unwirksam war, der bei einem anderen Arbeitgeber gewährte Urlaub während des Annahmeverzugs auf den Urlaubsanspruch bei dem ursprünglichen Arbeitgeber anzurechnen ist.

Dies entspricht im Ergebnis der Regelung des § 6 Abs. 1 BUrlG, wonach ein Anspruch auf Urlaub nicht besteht, wenn dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist. Allerdings ist diese Regelung auf Kündigungsfälle nicht anwendbar.

Die hier zitierte Entscheidung führt allerdings zu einem wirtschaftlich identischen Ergebnis und schließt insbesondere aus, dass gegen einen alten Arbeitgeber Urlaubsabgeltungsansprüche geltend gemacht werden können, während bei dem neuen Arbeitgeber der Urlaub bereits gewährt wurde.

Beitrag veröffentlicht am
23. April 2024

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