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Betriebsrat: Schulungsanspruch für Präsenzseminar oder Webinar? Betriebsrat: Schulungsanspruch für Präsenzseminar oder Webinar?

Kostenerstattungspflicht des Arbeitgebers auch für Übernachtungs- und Verpflegungskosten der Schulungsteilnehmer bei alternativ möglichen Webinaren.

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Beschluss vom 07.02.2024 zu Az. 7 ABR 8/23 entschieden, dass auch bei alternativer Möglichkeit von Fortbildungsveranstaltungen für Betriebsräte in Rahmen von Präsenzseminaren oder Webinaren der Betriebsrat einen gewissen Beurteilungsspielraum hat, zu welchen Schulungen sie ihre Mitglieder entsendet und davon auch das Schulungsformat erfasst wird.

Auch wenn dadurch höhere Kosten entstehen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten für die Übernachtung und Verpflegung von Schulungsteilnehmern zu übernehmen, wenn diese an einem Präsenzseminar teilnehmen, welches alternativ auch als Webinar zur Verfügung stand.

Beitrag veröffentlicht am
7. März 2024

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