BGH: Unterhaltspflicht von Großeltern für Enkel
Mit Beschluss vom 27.10.2021, Az. XII ZB 123/21 hat der Bundesgerichtshof eine Unterhaltsverpflichtung von gutsituierten Großeltern für Enkel als begründet angesehen, wenn die unterhaltspflichtigen Eltern über keine ausreichenden Mittel für den Unterhalt der eigenen Kinder zur Verfügung haben. Zwar sollen nach wie vor Eltern als die nächsten Verwandten an erster Stelle für die Unterhaltsverpflichtung in Betracht kommen, gerade bei einer derartigen Konstellation sollen allerdings auch die Großeltern für den Unterhalt in Anspruch genommen werden können.
Ein direkter Anspruch des Staates soll allerdings nicht bestehen, der Anspruch wäre also gegebenenfalls nur durch die Enkel geltend zu machen.