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Juristische Fachbeiträge von Romünder & Kollegen
 

Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes während der Freistellungszeit Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes während der Freistellungszeit

Wenn nach ordentlicher Kündigung ein Arbeitnehmer von seiner Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt wird, unterlässt der Arbeitnehmer in der Regel nicht böswillig im Sinne des § 615 S. 2 BGB anderweitigen Verdienst, wenn er nicht schon vor Ablauf der Kündigungsfrist ein anderes Beschäftigungsverhältnis eingeht.

Die strengeren Regelungen, die sich nach Ablauf der Kündigungsfrist im Rahmen eines Annahmeverzugsverfahrens ergeben, gelten für die Freistellungszeit nicht.

Beitrag veröffentlicht am
7. November 2025

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07.11.2025

Keine Inflationsausgleichsprämie für Langzeiterkrankte

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat in einer Entscheidung vom 14.08.2024 zu Az. 10 SA 4/24 entschieden, dass es zulässig ist, eine Inflationsausgleichsprämie nur an solche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszuzahlen, die auch Entgeltzahlungen in dem betreffenden Kalenderjahr erhalten haben.

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07.11.2025

Sturz in der Büroküche: Arbeitsunfall?

Das Bundessozialgericht hat sich mit der Frage befasst (Urteil vom 24.09.2025, Az. B 2 U 11/23 R), ob der Sturz einer Verwaltungsangestellten in der Büroküche, als sie sich einen Kaffee holen wollte, als Arbeitsunfall einzustufen ist.

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07.11.2025

Kein Schadenersatz gegen die Bank nach Identitätsbetrug

Das Landgericht Frankenthal hat in einem Urteil vom 24.10.2024 zu Az. 7 O 154/24 entschieden, dass ein Schadenersatz wegen einer Überweisung nach Identitätsbetrug gegen die Bank nur dann in Betracht kommt, wenn die Bank die Täuschung auch hätte bemerken müssen.

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