Sofortkontakt zur Kanzlei
Sie benötigen eine kompetente Rechtsberatung? Sprechen Sie mit Ihren Rechtsanwälten in Siegen.
Aktuelles
Juristische Fachbeiträge von Romünder & Kollegen
 

Familienrecht Entscheidungsbefugnis für Corona-Impfung eines 16-jährigen Kindes

Auch wenn bei einem 16-jährigen Kind eine Einwilligungsfähigkeit in eine Corona-Schutzimpfung vorliegt, ist die Zustimmung beider sorgeberechtigten Elternteile erforderlich. Die Einwilligungsfähigkeit und der Wunsch des Kindes entbinden davon nicht.

Sollten sich die Eltern nicht einigen können, ist familiengerichtlich die Entscheidungsbefugnis einem Elternteil zu übertragen, der im Hinblick auf das Kindeswohl, dem Wunsch des Kindes zusagt und unter Berücksichtigung der Empfehlung der ständigen Impfkommission beim Robert Koch Institut entscheidet.

OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.08.2021 – 6 UF 120/21 (AG Bensheim)

Beitrag veröffentlicht am
14. Januar 2022

Diesen Beitrag teilen