Familienrecht Entscheidungsbefugnis für Corona-Impfung eines 16-jährigen Kindes
Auch wenn bei einem 16-jährigen Kind eine Einwilligungsfähigkeit in eine Corona-Schutzimpfung vorliegt, ist die Zustimmung beider sorgeberechtigten Elternteile erforderlich. Die Einwilligungsfähigkeit und der Wunsch des Kindes entbinden davon nicht.
Sollten sich die Eltern nicht einigen können, ist familiengerichtlich die Entscheidungsbefugnis einem Elternteil zu übertragen, der im Hinblick auf das Kindeswohl, dem Wunsch des Kindes zusagt und unter Berücksichtigung der Empfehlung der ständigen Impfkommission beim Robert Koch Institut entscheidet.
OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.08.2021 – 6 UF 120/21 (AG Bensheim)