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Erbrecht: Immobilien vererben oder zu Lebzeiten übertragen?

Die Frage nach den Vor- und Nachteilen einer lebzeitigen Übertragung von Grundbesitz im Vergleich zu entsprechenden Regelungen auf den Todesfall (Testament oder Erbvertrag) ist regelmäßig Gegenstand erbrechtlicher Beratungsgespräche. In vielen Einzelfällen kann im Ergebnis festgestellt werden, dass die Vorteile einer lebzeitigen Übertragung überwiegen.

Zunächst ist stets der erbrechtliche „Ist-Zustand“ zu ermitteln. Oft werden diesbezügliche Fehlvorstellungen der Ratsuchenden berichtigt. Kennen Sie Ihre gesetzlichen Erben? Möchten Sie von der gesetzlichen Erbfolge (durch Testament oder Erbvertrag) Abweichendes regeln? Wann ist ein Erbschein notwendig und welche Kosten werden meinen Erben diesbezüglich entstehen?

Sodann ist die Umsetzbarkeit einer lebzeitigen Übertragung zu prüfen. Ist der gegebenenfalls zu übertragende Grundbesitz noch mit Verbindlichkeiten belastet und wer kann/soll nach der Eigentumsübertragung die Verbindlichkeiten bedienen? Wie wird der Grundbesitz aktuell genutzt und soll diese Nutzung auch nach der Eigentumsübertragung beibehalten werden? Werden Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erzielt und wem müssen/sollen diese Einnahmen nach der Eigentumsübertragung zustehen? Wie kann ich die Eigentumsübertragung rückgängig machen, wenn der neue Eigentümer vor mir verstirbt oder in Zahlungsschwierigkeiten gerät?

Wenn diese und weitere Vorfragen beantwortet sind, kann im Einzelfall entschieden werden, ob eine lebzeitige Übertragung von Grundbesitz einer entsprechenden Regelung auf den Todesfall vorzuziehen ist.

Beitrag veröffentlicht am
30. Mai 2022

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