Familienrecht: Masernimpfpflicht für Kinder ist rechtens
Das Bundesverfassungsgericht hat am 18.08.2022 entschieden, dass die Masernimpfpflicht für Kinder rechtens sei, sie sei sinnvoll und verfassungskonform. Der Staat sei zum Schutz von gefährdeten Menschen verpflichtet, die sich nicht impfen lassen können, wie z.B. Schwangere oder Kinder unter einem Jahr. Der Staat müsse Massenausbrüche verhindern, hierfür habe er einen Einschätzungsspielraum. Dies sei zwar ein erheblicher Eingriff in die Rechte von Eltern und Kindern, aber der Schutz gefährdeter Menschen habe Vorrang.
Die Regelung gilt vor allem für Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen, wobei allerdings wegen der Schulpflicht an Schulen die Nichtbefolgung der Impfpflicht bußgeldpflichtig sei (bis zu 2.500,00 € Bußgeld).