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Inflationsausgleichsprämie während der Passivphase der Altersteilzeit Inflationsausgleichsprämie während der Passivphase der Altersteilzeit

Zu der Vielzahl der Entscheidungen, die im Zusammenhang mit der Inflationsausgleichprämie und den jeweiligen Voraussetzungen bereits ergangen sind, hat jetzt das LAG Düsseldorf in einer Entscheidung vom 05.03.2024, Az. 14 Sa 1148/23 entschieden, dass in den entsprechenden Grundlagen -im konkreten Falle ging es um die Regelung einer Inflationsausgleichsprämien in einem Tarifvertrag der Energiewirtschaft- durchaus Begrenzungen derart zulässig sind, dass -wie im konkreten Fall- Mitarbeiter in der Passivphase der Altersteilzeit von der Inflationsausgleichsprämie ausgeschlossen werden dürfen.

Beitrag veröffentlicht am
19. April 2024

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