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Kein Anspruch auf Dankes- und Gute-Wünsche-Formel

Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 15.01.2022 zu Az. 9 AZR 146/21 seine Rechtsprechung bestätigt. Ein Arbeitgeber ist daher nicht verpflichtet ausscheidenden Mitarbeitern zu danken oder ihnen alles Gute zu wünschen. Es besteht kein Anspruch auf ein Zeugnis mit Schlussformel.

Die Meinungsäußerungsfreiheit und die grundsätzlich geschützten arbeitgeberseitigen Rechtspositionen überwiegen der dadurch eventuell beeinträchtigten Berufsfreiheit und dem Interesse am Fortkommen des Arbeitnehmers.

Beitrag veröffentlicht am
26. Juli 2023

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