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Keine Diskriminierung durch Nichteinrechnung der Elternzeit für die sogenannte Stufenlaufzeit im öffentlichen Dienst Keine Diskriminierung durch Nichteinrechnung der Elternzeit für die sogenannte Stufenlaufzeit im öffentlichen Dienst

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 22.04.2024 zu Az. 6 AZR 126/23 beurteilt, dass die Nichtberücksichtigung von Elternzeit für die sogenannte Stufenlaufzeit, die maßgeblich ist unter anderem für die Berechnung der altersstufenabhängigen Entgelte, keine Diskriminierung darstellt, da während der Elternzeit keine zusätzliche Berufserfahrung gewonnen werde und Differenzierungskriterium daher nicht das Geschlecht, sondern das Ruhen des Arbeitsverhältnisses sei.

§ 15 Abs. 2 S. 6 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG), vor oder nach der Elternzeit auswirken, stehe dem ebenfalls nicht entgegen.

Beitrag veröffentlicht am
10. Juni 2024

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25.11.2024

Anspruch auf Schadenersatz nach der DSGVO wegen der Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch eine Detektei

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 25.07.2024 zu Az. 8 AZR 225/23 einen Schadenersatzanspruch zuerkannt, weil ein krankenversicherter Kläger sich krankgemeldet hatte und der Arbeitgeber sich veranlasst gesehen hat, wegen des Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit durch eine Detektei Nachforschungen zu erheben.

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25.11.2024

Regelaltersgrenze überschritten; Bewerber muss nicht mehr eingeladen werden

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat am 06.08.2024 zu Az. 6 SLa 257/24 eine Entscheidung verkündet, wonach eine Entschädigung nach dem AGG nicht verlangt werden könne, wenn ein 67-jähriger Schwerbehinderter sich bewirbt und nicht eingeladen wird.

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06.11.2024

Kündigung eines Schwerbehinderten in der Wartezeit

Gemäß einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 21.04.2016 zu AZ. AZR 402/14 besteht während der ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses auch für Schwerbehinderte kein Kündigungsschutz und auch kein weitergehender Schutz, der sich aus der Schwerbehinderteneigenschaft ergibt, insbesondere wegen des sogenannten Präventionsverfahrens nach § 167 SGB IX.

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