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Keine Diskriminierung durch Nichteinrechnung der Elternzeit für die sogenannte Stufenlaufzeit im öffentlichen Dienst Keine Diskriminierung durch Nichteinrechnung der Elternzeit für die sogenannte Stufenlaufzeit im öffentlichen Dienst

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 22.04.2024 zu Az. 6 AZR 126/23 beurteilt, dass die Nichtberücksichtigung von Elternzeit für die sogenannte Stufenlaufzeit, die maßgeblich ist unter anderem für die Berechnung der altersstufenabhängigen Entgelte, keine Diskriminierung darstellt, da während der Elternzeit keine zusätzliche Berufserfahrung gewonnen werde und Differenzierungskriterium daher nicht das Geschlecht, sondern das Ruhen des Arbeitsverhältnisses sei.

§ 15 Abs. 2 S. 6 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG), vor oder nach der Elternzeit auswirken, stehe dem ebenfalls nicht entgegen.

Beitrag veröffentlicht am
10. Juni 2024

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