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Kündigung bei Beleidigungen im WhatsApp-Chat Kündigung bei Beleidigungen im WhatsApp-Chat

Gemäß Entscheidung des BAG vom 24.08.2023 zu Az. 2 AZR 17/23 kann eine Kündigung auch gestützt werden auf eine Beleidigung, die in einer privaten WhatsApp-Gruppe von Mitarbeitern geäußert wurde.

Etwas anderes gilt für private WhatsApp-Gruppen nur dann, wenn eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung bei einer kleinen Gruppe besteht.

Eine früher vertretene Auffassung, wonach derartige Äußerungen in privaten WhatsApp-Gruppen sich zur Kündigung nicht eignet, wird damit zumindest relativiert.

Beitrag veröffentlicht am
6. Oktober 2023

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