Sofortkontakt zur Kanzlei
Sie benötigen eine kompetente Rechtsberatung? Sprechen Sie mit Ihren Rechtsanwälten in Siegen.
Telefon +49 271 236480
E-Mail-Kontakt siegen@romuender.com
Aktuelles
Juristische Fachbeiträge von Romünder & Kollegen
 

Kündigungsschutzklage gegen den falschen Beklagten Kündigungsschutzklage gegen den falschen Beklagten

Wird eine Kündigungsschutzklage gegen einen falschen Beklagten erhoben, also eine andere Firma, und stellt sich nach Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist heraus, dass der Prozess gegen den falschen Beklagten geführt wurde, soll die Klage gleichwohl gegen den richtigen Beklagten erhoben worden sein, wenn aus der Klageschrift und den Anlagen, also Vertragsunterlagen, Gehaltsabrechnungen etc. ersichtlich ist, dass eine Abweichung zu der Angabe des Beklagten im Rubrum besteht. Eine entsprechende Korrektur sei daher auch nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist möglich, so das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 20.02.2014, Az. 2 AZR 248/13.

Das Arbeitsgericht Siegen hat in einer Entscheidung vom 09.03.2023 zu Az. 3 Ca 995/22 diesen Gesichtspunkt aufgegriffen und eine Parteiberichtigung (abzugrenzen vom Parteiwechsel) als zulässig angesehen.

Beitrag veröffentlicht am
7. November 2025

Diesen Beitrag teilen

07.11.2025

Keine Inflationsausgleichsprämie für Langzeiterkrankte

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat in einer Entscheidung vom 14.08.2024 zu Az. 10 SA 4/24 entschieden, dass es zulässig ist, eine Inflationsausgleichsprämie nur an solche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszuzahlen, die auch Entgeltzahlungen in dem betreffenden Kalenderjahr erhalten haben.

Beitrag lesen
07.11.2025

Sturz in der Büroküche: Arbeitsunfall?

Das Bundessozialgericht hat sich mit der Frage befasst (Urteil vom 24.09.2025, Az. B 2 U 11/23 R), ob der Sturz einer Verwaltungsangestellten in der Büroküche, als sie sich einen Kaffee holen wollte, als Arbeitsunfall einzustufen ist.

Beitrag lesen
07.11.2025

Kein Schadenersatz gegen die Bank nach Identitätsbetrug

Das Landgericht Frankenthal hat in einem Urteil vom 24.10.2024 zu Az. 7 O 154/24 entschieden, dass ein Schadenersatz wegen einer Überweisung nach Identitätsbetrug gegen die Bank nur dann in Betracht kommt, wenn die Bank die Täuschung auch hätte bemerken müssen.

Beitrag lesen