Selbstbehalt bei Unterhaltsverpflichtung/Einfluss einer Wohngemeinschaft Selbstbehalt bei Unterhaltsverpflichtung/Einfluss einer Wohngemeinschaft
Während im Unterhaltsrecht - hier Kindesunterhalt - im Allgemeinen angenommen wird, dass das Zusammenleben der unterhaltspflichtigen Person mit einem (leistungsfähigen) Partner eine Reduzierung des notwendigen Selbstbehaltes verursacht, sind diese Grundsätze nicht anzuwenden auf das Zusammenleben in einer Wohngemeinschaft (hier der unterhaltspflichtigen Personen mit der Mutter).
Das Leben in einer Wohngemeinschaft sei der Lebensgestaltungsautonomie des Unterhaltsschuldners zuzurechnen, was er auch gegenüber den Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder gegenhalten kann (OLG Hamm, NJW 11, 3310/BGH, FamRZ 09, 314).
Bei Partnerschaft wird also der Selbstbehalt zulässigerweise gekürzt, bei Wohngemeinschaft nicht.
