Teilungsversteigerung während der Trennungszeit Teilungsversteigerung während der Trennungszeit
Gemäß einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 16.11.2022, Az. XII ZB 100/22 ist die bisherige Rechtsprechung über die Unzulässigkeit einer Teilungsversteigerung während der Trennungszeit insoweit relativiert worden, als der Bundesgerichtshof entschieden hat:
„Der Schutz des räumlich-gegenständlichen Bereichs der Ehe und der grundsätzlich bis zur Rechtskraft der Scheidung fortbestehende Charakter der ehelichen Immobilie als Ehewohnung gebieten es nicht, eine Teilungsversteigerung der Ehegattenimmobilie in der Trennungszeit ohne eine Abwägung der beiderseitigen Interessen generell als unzulässig anzusehen“ (Fortführung von BGHZ 37, 38 gleich FamRZ 1962, 295 gleich NJW 1962, 1244).
Die genauen Kriterien für die durchzuführende Abwägung werden vom Bundesgerichtshof nicht genannt, der Gesichtspunkt der Möglichkeit einer Teilungsversteigerung während der Trennungszeit wird daher allerdings grundsätzlich als zulässig angesehen.