Versteuerung von Abfindungen nach der Fünftelregelung Versteuerung von Abfindungen nach der Fünftelregelung
Die sogenannte Fünftelregelung, das heißt, die Versteuerung einer Abfindung nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses verteilt auf die mit der Zahlung folgenden fünf Jahren erhält ab 01.01.2025 eine dahingehende Änderung, dass die Regelung nicht mehr bei der Auszahlung durch den Arbeitgeber zu berücksichtigen ist, sondern im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers erfolgt. Dadurch sollen Unternehmen vom Prüfungs- und Berechnungsaufwand entlastet werden. Damit ergibt sich zunächst eine höhere Steuerbelastung für Abfindungen, abhängig von der Höhe der Abfindung.
Entgegen der teilweise verbreiteten Auffassung, dass die Fünftelregelung abgeschafft werde, betrifft die Regelung des Wachstumschancengesetzes nur die Abänderungen bei der Anwendung.