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Verstoß gegen Transparenzgebot – Abhängigkeit der Sonderzahlung vom Betriebsergebnis Verstoß gegen Transparenzgebot – Abhängigkeit der Sonderzahlung vom Betriebsergebnis

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Urteil vom 23.02.2024 zu Az. 12 Sa 864/23 entschieden, dass eine Klausel, die die Zahlung einer Leistungsprämie oder eines 13. Gehaltes in Abhängigkeit vom Betriebsergebnis verspricht, intransparent ist und in Anwendung von § 307 Abs. 1 BGB unwirksam ist, wenn die Abhängigkeit vom Betriebsergebnis nicht näher bestimmt ist.

Vereinbarungen müssen danach so hinreichend bestimmt sein, dass sie als Regelung für ein Vertragsverhältnis geeignet sind und für alle naheliegenden eintretenden Umstände eine bestimmte Regelung enthalten. Dies sei bei dem zugrunde liegenden Vertragswerk nicht der Fall.

Beitrag veröffentlicht am
22. Mai 2024

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25.11.2024

Anspruch auf Schadenersatz nach der DSGVO wegen der Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch eine Detektei

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 25.07.2024 zu Az. 8 AZR 225/23 einen Schadenersatzanspruch zuerkannt, weil ein krankenversicherter Kläger sich krankgemeldet hatte und der Arbeitgeber sich veranlasst gesehen hat, wegen des Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit durch eine Detektei Nachforschungen zu erheben.

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25.11.2024

Regelaltersgrenze überschritten; Bewerber muss nicht mehr eingeladen werden

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat am 06.08.2024 zu Az. 6 SLa 257/24 eine Entscheidung verkündet, wonach eine Entschädigung nach dem AGG nicht verlangt werden könne, wenn ein 67-jähriger Schwerbehinderter sich bewirbt und nicht eingeladen wird.

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06.11.2024

Kündigung eines Schwerbehinderten in der Wartezeit

Gemäß einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 21.04.2016 zu AZ. AZR 402/14 besteht während der ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses auch für Schwerbehinderte kein Kündigungsschutz und auch kein weitergehender Schutz, der sich aus der Schwerbehinderteneigenschaft ergibt, insbesondere wegen des sogenannten Präventionsverfahrens nach § 167 SGB IX.

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