Vertrauensschutz für Beschäftigte Vertrauensschutz für Beschäftigte
Die Rücknahme einer Höhergruppierung/Beförderung verstößt nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben.
Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 13.12.2023 zu Az. 4 AZR 322/22 über einen Sachverhalt entschieden, in dem eine Ergotherapeutin in einem städtischen Klinikum zunächst höhergruppiert wurde, diese Höhergruppierung allerdings zwei Jahre später im Wege der sogenannten korrigierenden Rückgruppierung zurückgenommen wurde.
Eine Rückgruppierung verstößt nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, stattdessen -so die Entscheidung- sei eine Klinik durchaus berechtigt, wegen der Zuordnung von Tätigkeiten zu der Eingruppierung auch eine nachträgliche Berichtigung mit der Folge einer korrigierenden Rückgruppierung vornehmen zu dürfen.