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Juristische Fachbeiträge von Romünder & Kollegen
 

Weite Auslegung sogenannter Ausgleichsklauseln im Arbeitsgerichtsprozess

Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat zum Aktenzeichen 5 Sa 127/19 am 12.05.2020 eine Entscheidung getroffen, die beinhaltet, dass sogenannte Ausgleichsklauseln (auch Ausgleichsquittungen genannt) in arbeitsgerichtlichen Vergleichen, in denen sämtliche Ansprüche aus dem Anstellungsverhältnis bzw. aus Anlass seiner Beendigung erledigt sein sollen, weit auszulegen ist.

Dies soll auch für solche Ansprüche gelten, die erst nach dem Vergleichsabschluss vor den Arbeitsgerichten entstanden sind bzw. bekannt geworden sind. Im konkreten Falle ging es um nicht erledigte Urlaubsabgeltungsansprüche aus Vorjahren.

Dies soll insbesondere auch dann gelten, wenn diese Ansprüche nicht Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung gewesen sind.

Beitrag veröffentlicht am
9. Februar 2023

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25.11.2024

Anspruch auf Schadenersatz nach der DSGVO wegen der Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch eine Detektei

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 25.07.2024 zu Az. 8 AZR 225/23 einen Schadenersatzanspruch zuerkannt, weil ein krankenversicherter Kläger sich krankgemeldet hatte und der Arbeitgeber sich veranlasst gesehen hat, wegen des Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit durch eine Detektei Nachforschungen zu erheben.

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25.11.2024

Regelaltersgrenze überschritten; Bewerber muss nicht mehr eingeladen werden

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat am 06.08.2024 zu Az. 6 SLa 257/24 eine Entscheidung verkündet, wonach eine Entschädigung nach dem AGG nicht verlangt werden könne, wenn ein 67-jähriger Schwerbehinderter sich bewirbt und nicht eingeladen wird.

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06.11.2024

Kündigung eines Schwerbehinderten in der Wartezeit

Gemäß einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 21.04.2016 zu AZ. AZR 402/14 besteht während der ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses auch für Schwerbehinderte kein Kündigungsschutz und auch kein weitergehender Schutz, der sich aus der Schwerbehinderteneigenschaft ergibt, insbesondere wegen des sogenannten Präventionsverfahrens nach § 167 SGB IX.

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