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Juristische Fachbeiträge von Romünder & Kollegen
 

Wohnungseigentümer muss Zahlungen in Gemeinschaftskasse akzeptieren Wohnungseigentümer muss Zahlungen in Gemeinschaftskasse akzeptieren

Der Bundesgerichtshof hat sich zum Az. V ZR 108/24 mit der Frage befasst, ob ein Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus, der die Hausgeldzahlungen als zu hoch angesehen hat, gleichwohl derartige Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft/Eigentümerversammlung zu akzeptieren hat.

Auch wenn er selber die Anmietung eines Fahrradkellers, die Kosten der Hausverwaltung und die Rechtsberatung sowie eine Erhöhung einer Erhaltungsrücklage für nicht angemessen ansehe, gilt hier die Dispositionsfreiheit der Eigentümerversammlung mit einem weiten Ermessen. Anfechtbar kann ein Beschluss nur dann sein, wenn bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung offenkundig sei, dass er zu weit überhöhten oder wesentlich zu niedrigen Vorschüssen führt. Für einen Beschluss derartiger Ausgaben ist es außerdem nicht erforderlich, dass ein konkreter Reparatur- oder Sanierungsbedarf besteht.

Beitrag veröffentlicht am
7. November 2025

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07.11.2025

Keine Inflationsausgleichsprämie für Langzeiterkrankte

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat in einer Entscheidung vom 14.08.2024 zu Az. 10 SA 4/24 entschieden, dass es zulässig ist, eine Inflationsausgleichsprämie nur an solche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszuzahlen, die auch Entgeltzahlungen in dem betreffenden Kalenderjahr erhalten haben.

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07.11.2025

Sturz in der Büroküche: Arbeitsunfall?

Das Bundessozialgericht hat sich mit der Frage befasst (Urteil vom 24.09.2025, Az. B 2 U 11/23 R), ob der Sturz einer Verwaltungsangestellten in der Büroküche, als sie sich einen Kaffee holen wollte, als Arbeitsunfall einzustufen ist.

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07.11.2025

Kein Schadenersatz gegen die Bank nach Identitätsbetrug

Das Landgericht Frankenthal hat in einem Urteil vom 24.10.2024 zu Az. 7 O 154/24 entschieden, dass ein Schadenersatz wegen einer Überweisung nach Identitätsbetrug gegen die Bank nur dann in Betracht kommt, wenn die Bank die Täuschung auch hätte bemerken müssen.

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