Alle Beiträge von Sabine Stahlschmidt
Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses - Überschütten des Vermieters mit Wasser rechtfertigt fristlose Kündigung
Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses - Überschütten des Vermieters mit Wasser rechtfertigt fristlose Kündigung
Das Amtsgericht Hanau hat in einer Entscheidung vom 19.02.2024 zu Az. 34 C 92/23 entschieden, dass einem Mieter von Wohnraum fristlos gekündigt werden kann, wenn dieser den Vermieter mit Wasser überschüttet.
Videobeweis reicht für eine fristlose Kündigung des Vermieters
Videobeweis reicht für eine fristlose Kündigung des Vermieters
„Der Videobeweis reicht für eine fristlose Kündigung des Vermieters! „ AG Bottrop vom 17.05.2023, 11 C 264/22 Nachdem ein Mieter mit seiner Vermieterin wegen der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen in Streit geraten war, bezeichnete er sie lautstark unter anderem als „Schlampe, Nutte, Dreckstück und Fotze“. Dies tat er, obwohl mehrere Handwerker vor Ort und seine Worte durch das offene Fenster nach draußen schalten.
Mietrecht: Umlagefähigkeit der Kosten für die Fällung eines Baumes in der Betriebskostenabrechnung
Umlagefähigkeit der Kosten für die Fällung eines Baumes in der Betriebskostenabrechnung. Höchstrichterliche Klärung der langjährig umstrittenen Frage. Die Kosten der Fällung eines morschen, nicht mehr standsicheren Baumes sind grundsätzlich umlagefähige Kosten der Gartenpflege im Sinne von § 2 Nr. 10 Betriebskostenverordnung.
Mietrecht (gewerblich)
Corona-Pandemie und neue gesetzliche Regeln im Gewerberaummietrecht
Die erneuten und noch verstärkten Einschränkungen, insbesondere die Pandemie-Schließungsanordnungen, belasten viele Gewerberaummietverhältnisse erheblich, sodass der Gesetzgeber nunmehr durch eine neu in Art. 240 des EGBGB eingeführte Regelung, § 7, reagiert hat.
Das neue Recht der Eigentumswohnung Teil 3
Der regelmäßige Vermögensbericht
Ende des Jahres 2020 hat der Gesetzgeber das Wohnungseigentumsgesetz und damit die Rechte und Pflichten der Eigentümer einer Eigentumswohnung grundlegend reformiert und geändert. Im Zuge dieser Reform hat der Gesetzgeber die Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen jetzt gemäß § 28 Abs. 4 WEG verpflichtet, jährlich einen Vermögensbericht den Eigentümern zur Verfügung zu stellen. Der Vermögensbericht soll den einzelnen Eigentümern die Möglichkeit bieten, sich einen Überblick über die komplette Vermögenslage der Wohnungseigentümergemeinschaft zu verschaffen.
Das neue Wohnungseigentumsrecht Teil 2
Der zertifizierte Verwalter
Ende des Jahres 2020 hat der Gesetzgeber das Wohnungseigentumsgesetz und damit die Rechte und Pflichten der Eigentümer einer Eigentumswohnung grundlegend reformiert und geändert. Mit dieser Reform hat der Gesetzgeber auch eine lange erhobene Forderung umgesetzt, die Anforderungen an die Qualifikationen eines Verwalters von Wohnungseigentümergemeinschaften zu regeln.
Das neue Recht der Eigentumswohnung Teil 1
Die „rechtsfähige“ Wohnungseigentümergemeinschaft
Ende des Jahres 2020 hat der Gesetzgeber das Wohnungseigentumsgesetz und damit die Rechte und Pflichten der Eigentümer einer Eigentumswohnung grundlegend reformiert und geändert. Die wesentlichen neuen Regelungen sind bereits zum 1. Dezember 2020 in Kraft getreten. Welche Neuregelungen müssen nun beachtet werden?