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Juristische Fachbeiträge von Romünder & Kollegen
 

Zustellungsnachweis von Kündigungen durch Sendestatusinformation Zustellungsnachweis von Kündigungen durch Sendestatusinformation

Das LAG Baden-Württemberg hat im Urteil vom 12.12.2023 zu Az. 15 Sa 20/23 ausgeurteilt, dass der Zugang einer schriftlichen Erklärung -hier der Zugang einer Kündigung eines Arbeitsverhältnisses- nicht auf einen Anscheinsbeweis gestützt werden kann, wenn der Einlieferungsbeleg der Post und der Sendungsstatus der Post vorgelegt wird.

Stattdessen sei erforderlich, einen solchen Beleg vorzulegen, unter der ein „konkreter Mensch als Gewährsperson steht“, wofür insbesondere die für einen Zeitraum von 15 Monaten nach Einlieferung bei der Deutschen Post AG anzufordernde Auslieferungsbeleg dienen kann, der die Unterschrift des Postzustellers trägt. Wird dieser Nachweis nicht vorgelegt, fällt dieser Umstand in die Risikosphäre des Absenders.

Beitrag veröffentlicht am
10. Juni 2024

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07.11.2025

Keine Inflationsausgleichsprämie für Langzeiterkrankte

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat in einer Entscheidung vom 14.08.2024 zu Az. 10 SA 4/24 entschieden, dass es zulässig ist, eine Inflationsausgleichsprämie nur an solche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszuzahlen, die auch Entgeltzahlungen in dem betreffenden Kalenderjahr erhalten haben.

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07.11.2025

Sturz in der Büroküche: Arbeitsunfall?

Das Bundessozialgericht hat sich mit der Frage befasst (Urteil vom 24.09.2025, Az. B 2 U 11/23 R), ob der Sturz einer Verwaltungsangestellten in der Büroküche, als sie sich einen Kaffee holen wollte, als Arbeitsunfall einzustufen ist.

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07.11.2025

Kein Schadenersatz gegen die Bank nach Identitätsbetrug

Das Landgericht Frankenthal hat in einem Urteil vom 24.10.2024 zu Az. 7 O 154/24 entschieden, dass ein Schadenersatz wegen einer Überweisung nach Identitätsbetrug gegen die Bank nur dann in Betracht kommt, wenn die Bank die Täuschung auch hätte bemerken müssen.

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