Alle Beiträge von Norbert Christian Wickel
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit/Aufbewahrung der Schlüssel zu einem Waffenschrank
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit/Aufbewahrung der Schlüssel zu einem Waffenschrank
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in einer Entscheidung vom 30.08.2023 zu Az. 20 A 2384/20 entschieden, dass die Schlüssel zu einem Waffenschrank in einem Behältnis aufzubewahren sind, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards an die Aufbewahrung der im Waffenschrank befindlichen Waffen und Munition entspricht. Im konkret zugrunde liegenden Fall war nach einem Einbruch eines Waffenbesitzers mittels des aufgefundenen Schlüssels der Verlust von Waffen und Munition aus einem ordnungsgemäßen Waffenschrank festgestellt worden.
Immobilienfinanzierung: Keine Jahresgebühr für die Ansparphase bei Bausparverträgen
Gemäß einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 15.11.2022, Az. XI ZR 551/21 verstößt die Festlegung eines Jahresentgeltes für die Ansparphase eines Bausparvertrages gegen die Vorschriften zur sogenannten Inhaltskontrolle nach § 307 BGB.